Automotive Transformation in Zeiten von autonomem Fahren und Elektromobilität
Zum elften Mal richtete die Heidelberger gemeinnützige Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) in traditioneller Kooperation mit der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ein Symposium aus. Am 10. April 2018 kamen in der Neuen Aula der Universität Heidelberg rund 300 Fachleute aus dem Kreis der Industrie, Banken, Gewerkschaften, Justiz, Berater und Verwalter, um das für Deutschland so wichtige Thema „Automotive Transformation in Zeiten von autonomem Fahren und Elektromobilität“ zu diskutieren. Im Mittelpunkt stand neben der Herausforderung für die Automobilindustrie, den Umbruch hin zu einer modernen Antriebstechnologie erfolgreich zu gestalten, die Frage, wie kritische Sanierungsfälle bestmöglich gelöst werden können. Eine weitere zentrale Stellung nahm die aktuelle gesetzgeberische Entwicklung auf dem Gebiet des Sanierungs- und Insolvenzrechts ein. Das Konzerninsolvenzrecht, die ESUG-Evaluation und sich daran anzuschließende Reformen sowie der Vorschlag für einen Richtlinienentwurf über präventive Restrukturierungsrahmen der europäischen Kommission wurden von ausgewiesenen Experten erläutert und anschließend mit dem Plenum angeregt diskutiert.
Zu Beginn der Tagung begrüßten die geschäftsführenden Gesellschafter der HgGUR, Christopher Seagon und Michael Blatz, die Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis. Sie leiteten die Veranstaltung mit einer kurzen Darstellung der Bedeutung der Automobilindustrie für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein und umrissen dabei die für die folgenden Beiträge und Diskussionen maßgeblichen Problempunkte.
Anschließend folgte der Vortrag von Herrn Uwe-Karsten Städter, Vorstandsmitglied der Porsche AG und Frau Dr. Frauke Eßer, Leiterin Restrukturierung und Bieterkartelle der Volkswagen AG, unter dem Titel „Management automobiler Transformation aus Sicht der Beschaffung und des Lieferantenrisikomanagements – Chancen und Risiken“. Die Referenten gewährten hierbei einen authentischen Einblick in die Welt des Volkswagenkonzerns und präsentierten anschaulich den Wandelungsprozess innerhalb von VW und Porsche. Zentrales Anliegen sei demnach, eine gemeinsame Strategieentwicklung innerhalb des Konzerns und in Zusammenarbeit mit den Zulieferern voranzutreiben und durch frühzeitiges Monitoring bevorstehende Krisen und Umbrüche zu erkennen.
Diesen Beiträgen folgte ein Blick in die Zukunft, genauer gesagt auf die „Mobilitätssysteme des 21. Jahrhundert“. Wolfgang Müller-Pietralla, Leiter Zukunftsforschung und Trendtransfer der Volkswagen AG, nahm das Plenum mit auf eine spannende Reise durch die Automobiltechnologie der nächsten Jahrzehnte. Eindrucksvoll präsentierte er auch unterstützt durch filmische Einspieler die wichtigen Zukunftsprojekte, an denen Volkswagen mit mehr als 1000 Mitarbeitern unter der Führung des Referenten aktuell arbeitet.
Im Anschluss daran beschrieb Steffen Bilger, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Sicht der Bundesregierung unter der Leitfrage „Elektromobilität: Wohin steuert Deutschland?“. Er betonte, dass die Regierung den Wandel hin zu Elektromobilität und autonomem Fahren mit Nachdruck betreibt und hierfür erhebliche Ressourcen bereitstellt. Er wies jedoch auch darauf hin, dass ein Ende des Verbrennungsmotors in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sei und von der Politik auch nicht intendiert ist.
Dem schloss sich ein Vortrag von Dr. Thomas Schlick an, Partner im „Automotive Competence Center“ von Roland Berger. Unter dem Titel „Automotive 2030 – Herausforderungen und Strategien für Zulieferer“ hob der ehemalige Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA) im Bereich Technik und Umwelt hervor, dass der bevorstehende Umbruch die gesamte Autoindustrie nachhaltig und fundamental verändern wird. Um den zahlreichen Herausforderungen Stand zu halten, müssten die Zulieferer zwingend ihr Geschäftsmodell nach einem langfristigen Technologie-Leitplan ausrichten.
Nach der Mittagspause widmete sich Dr. Moritz Brinkmann, Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, eingehend der Thematik „Sanierungen im Lichte von Konzerninsolvenzrecht, ESUG-Reform und anstehender EU-Richtlinie zur präventiven Restrukturierung“. Er prognostizierte, dass es ein echtes, materielles Konzerninsolvenzrecht nach dem Motto „ein Konzern, ein Verfahren“ auch in Zukunft nicht geben wird und wohl auch nicht geben soll. Im Bereich des ESUG müsste nach seiner Auffassung unter anderem die entsprechende Anwendung des § 60 InsO für die Haftung der Geschäftsführung des eigenverwaltenden Schuldners klargestellt werden. Zudem sollte der Richter schon dem Eröffnungsantrag entnehmen können, inwieweit eine Sanierung realistisch ist. Mit Blick auf den Richtlinienentwurf der europäischen Kommission beleuchtete er zunächst den politischen und ökonomischen Hintergrund des europäischen Gesetzesvorhabens. Anschließend beschrieb er die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfsvorschlags und verdeutlichte, dass es sich bei dem geplanten Restrukturierungsverfahren um eine das Sanierungs- und Insolvenzrecht in allen europäischen Mitgliedsstaaten fundamental ändernde Regelung handelt. Zum Ende stellte er einige dogmatische Thesen auf. Im Zentrum stand hierbei die Forderung, die Überschuldung als Auslöser für eine Insolvenzantragspflicht abzuschaffen, um dem präventiven Sanierungsverfahren einen Anwendungsbereich zu verschaffen. Gleichwohl warnte er in diesem Zusammenhang vor einer „Austrocknung“ des (deutschen) Insolvenzverfahrens als Sanierungsinstrument durch das präventive Restrukturierungsverfahren.
Unmittelbar daran schloss sich der Vortrag von Peter Hoegen an, der Partner der Kanzlei Allen & Overy in Frankfurt am Main ist. In seiner Case Study zu der bereits von Prof. Brinkmann aufbereiteten Thematik erklärte er besonders detailliert die praktische Umsetzung einer Konzernsanierung an einem konkreten Fallbeispiel. Dabei machte er sich besonders für einen attraktiven Restrukturierungs- und Insolvenzstandort Deutschland im europäischen Raum stark. Dieses Postulat nahm Christopher Seagon zum Anlass, Peter Hoegen und Prof. Moritz Brinkmann zu einer Paneldiskussion aufzufordern. Im Wechselspiel der drei Herren und unter reger Beteiligung des Plenums entwickelte sich eine spannende Diskussion, in deren Zentrum die Frage offenblieb, ob die präventive Restrukturierung nach jetziger Lesart nicht eher dem Schuldnerinteresse dienen wird, anstatt wie beabsichtigt die Gläubiger vor Ausfällen zu schützen.
Danach betrat mit Roman Zitzelsberger der Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg die Bühne der Aula in Heidelbergs Universität. Er rundete die am Morgen begonnene Thematik mit einem Vortrag zur „Transformation der Automobilindustrie – die Beschäftigten im Mittelpunkt“ ab. Er forderte von den verantwortlichen Unternehmen und der Politik, „neue Technologien“ an den bestehenden Standorten zu entwickeln und zu produzieren, um so für die benötigte „Sicherheit im Wandel“ zu sorgen. Die Transformation sei demnach eine gemeinsame Aufgabe von Regierungen, Unternehmen und Beschäftigten.
Dr. Andreas Piekenbrock, Professor für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht an der Ruprecht-Karls-Universität, fasste schließlich im traditionellen Schlusswort die Thesen und Ergebnisse der Tagung zusammen und dankte den Teilnehmern und Referenten für die interessanten Diskussionen.